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   BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81   

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BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81 (https://dejure.org/1983,688)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1983 - IVb ZR 372/81 (https://dejure.org/1983,688)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 (https://dejure.org/1983,688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung eines angemessenen Lebensbedarfs beider Ehepartner im Verhältnis zueinander - Voraussetzungen eines Aufstockungsunterhalts - Zulässigkeit der Begründung der Unterhaltsleistungen mit Tabellen als Orientierungshilfe - Anwendung des Grundsatzes der hälftigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1581
    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1733
  • MDR 1983, 1005
  • FamRZ 1983, 678
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Angemessene

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Die durch den Gebrauch solcher Hilfsmittel erzielten Ergebnisse müssen im Einzelfall jedoch daran gemessen werden, ob sie den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung tragen und angemessen sind; falls erforderlich, müssen sie nach den besonderen Umständen des zu entscheidenden Falles berichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693).

    Der ungleiche Verteilungsmaßstab des angefochtenen Urteils wird noch deutlicher, wenn allein die Einkommensdifferenz betrachtet wird, die zwischen den Parteien im Zeitpunkt der Scheidung nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts in Höhe von (2.450 - 1.400 =) 1.050,00 DM bestanden hat: Die der Klägerin zuerkannten 250, 00 DM entsprechen weniger als einem Viertel des Unterschiedsbetrages (vgl. BGH, Urt. vom 13. Juni 1979 a.a.O. 8.694).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof bereits entscheiden (Urteil vom 13. Juni 1979 a.a.O. S. 693), daß die Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach Billigkeitsgrundsätzen stufenweise vorzunehmen ist: Zunächst muß der nach den ehelichen Lebensverhältnissen der geschiedenen Ehegatten erforderliche volle Unterhalt ermittelt werden; auf der gleichen Stufe sind die Beträge des angemessenen Unterhalts für andere Unterhaltsberechtigte festzustellen, damit alle zu berücksichtigenden Ansprüche zu dem insgesamt für Unterhaltszahlungen verfügbaren Betrag in Relation gesetzt werden können.

  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Unter Anwendung der "Nürnberger Tabelle" (Raster zur Ermittlung des Lebensbedarfs im Rahmen gesetzlicher Unterhaltsverhältnisse, vgl. NJW 1981, 965 [BGH 28.11.1980 - V ZR 148/79]) ergebe sich ein angemessener Lebensbedarf beider Parteien im Verhältnis zueinander von rund 1.700,00 DM monatlich.

    Der Bezugnahme auf die Erläuterungen zur Nürnberger Tabelle in NJW 1981, 965 ff. [BGH 28.11.1980 - V ZR 148/79] läßt sich allerdings entnehmen, daß das Oberlandesgericht zu diesem Punkt eine nähere Begründung für entbehrlich gehalten hat und einen Erfahrungssatz hat zugrunde legen wollen.

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Es besteht kein Grund, schon auf der ersten Berechnungsstufe, wo es nur um die Ermittlung des vollen Unterhaltsbedarfs geht, im Verhältnis der Parteien zueinander von unterschiedlichen Bedarfsgrößen auszugehen; beide nehmen vielmehr in gleicher Weise an dem bis zur Scheidung erreichten und durch die Einkünfte aus der beiderseitigen vollen Erwerbstätigkeit geprägten Lebensstandard teil (gleicher Ansicht Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, Rdn. 341; Göppinger/Wenz Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 869, Rolland, 1. EheRG 2. Aufl., § 1581 Rdn. 3; vgl. auch Senatsurteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FamRZ 1980, 770, zu §§ 58, 59 EheG; a.A. Palandt/Diederichsen 42. Aufl. Anm. 2 b zu § 1581 BGB und Dieckmann FamRZ 1977, 161, 162 bei Fn. 159).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Bei der Bemessung des Unterhalts ist zwar ein objektiver Maßstab anzulegen; eine nach den Einkommensverhältnissen aus der Sicht eines vernünftigen Betrachters zu dürftige Lebensführung muß ebenso außer Betracht bleiben wie ein übertriebener Aufwand (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151, 152 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Die durch eine doppelte Haushaltsführung entstehenden Mehrkosten (in erster Linie für Wohnung und Heizung) erfordern vielmehr regelmäßig zusätzliche Mittel (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255, 257).
  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 698/80

    Verweisung des bedürftigen Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Insoweit steht die angefochtene Entscheidung im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Juni 1982 - IVb ZR 698/80 - FamRZ 1982, 892 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Verschieden hohe Einkünfte der Ehegatten aus beiderseitiger Erwerbstätigkeit führen nicht dazu, daß die ehelichen Lebensverhältnisse für die Ehegatten unterschiedlich zu beurteilen wären; beide nehmen vielmehr in gleicher Weise an dem durch die beiderseitigen Einkünfte geprägten ehelichen Lebensstandard teil (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 726/80 - FamRZ 1982, 894, 895 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    In dem Ergänzungsanspruch des § 1573 Abs. 2 BGB hat das Bundesverfassungsgericht demgemäß eine "Lebensstandardgarantie" gesehen (BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 1981, FamRZ 1981, 745, 750 ff. = NJW 1981, 1771, 177 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 28/77], ff.).
  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Die durch den Gebrauch solcher Hilfsmittel erzielten Ergebnisse müssen im Einzelfall jedoch daran gemessen werden, ob sie den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung tragen und angemessen sind; falls erforderlich, müssen sie nach den besonderen Umständen des zu entscheidenden Falles berichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693).
  • OLG Schleswig, 04.01.1983 - 8 UF 309/79
    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
    Ihr gegenüber besteht ein Vorrang der Klägerin weder nach § 1582 Abs. 1 Satz 1 BGB noch nach Satz 2 dieser Bestimmung, sodaß es keiner Prüfung der Frage bedarf, ob gegen § 1582 Abs. 1 Satz 2 BGB verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (vgl. den Vorlagebeschluß des OLG Schleswig FamRZ 1983, 282).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Das dabei gewonnene Ergebnis ist revisionsrechtlich jedoch darauf zu überprüfen, ob es den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung trägt und angemessen ist (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Die Regelung schränkt in verfassungskonformer Weise den Grundsatz der nachehelichen wirtschaftlichen Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) zugunsten der nachwirkenden ehelichen Mitverantwortung ein (BVerfG Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 BvL 28/77 u.a. - FamRZ 1981, 745, 750 ff.; Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678, 679; Kalthoener/Büttner/Niepmann aaO Rdn. 439; Born FamRZ 1999 aaO 542).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10

    Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern

    Das dabei gewonnene Ergebnis ist revisionsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob es den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung trägt und angemessen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    d) Das Berufungsgericht verkennt zwar nicht, daß es sich bei jeder Unterhaltsberechnung letztlich als notwendig erweisen kann, den rechnerisch ermittelten Unterhaltsbetrag auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 = FamRZ 1983, 678 und vom 12. Juli 1989 aaO S. 1163).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Das dabei gewonnene Ergebnis ist revisionsrechtlich jedoch darauf zu überprüfen, ob es den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung trägt und angemessen ist (Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    bb) Als Unterhaltsbedarf der Klägerin zu 1 ist - in der ersten Berechnungsstufe - der Betrag einzusetzen, den sie nach dem Maßstab des § 1578 BGB beanspruchen könnte (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 = FamRZ 1983, 678, 679; und vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 93/85 = FamRZ 1987, 266, 267, jeweils m. w. Nachw.), und nicht ein sogenannter allgemeiner Mindestbedarf für einen nicht erwerbstätigen Ehegatten.

    Da in Mangelfällen in der Regel eine Kürzung aller Ansprüche aller Berechtigten nach Billigkeitsgesichtspunkten - zur Anpassung an die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten - stattfinden muß (Senatsurteil vom 27. April 1983 aaO), bewirkt der Einsatz eines nach dem Maßstab des § 1578 BGB zu hohen »Mindestbedarfs« im Ergebnis eine nicht gerechtfertigte Verzerrung des Verhältnisses der einzelnen Unterhaltsansprüche (ebenso wohl Büttner NJW 1987, 1859).

    cc) Für die Kläger zu 2 und zu 3 sind in der ersten Berechnungsstufe ebenfalls die Beträge des angemessenen Unterhalts als Einsatzbeträge festzustellen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1983 aaO), d. h. die Unterhaltsbeträge, die den Kindern bei voller Leistungsfähigkeit des Beklagten nach dessen Einkommen zuständen.

    Sodann sind die mit insgesamt 1 474, 70 DM ermittelten Bedarfsbeträge der Kläger zu 1 bis 3 - in einer zweiten Berechnungsstufe - verhältnismäßig in dem Umfang herabzusetzen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. April 1983 aaO S. 680 unter c), der sich ergibt, wenn der angemessene Selbstbehalt des Beklagten von seinem Einkommen abgezogen und die Differenz zu dem Bedarfsbetrag von 1 474, 70 DM ins Verhältnis gesetzt wird.

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82

    Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen

    Insoweit handelte es sich um Aufwendungen zur Vermögensbildung in einer nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Höhe, die nach der Lebensführung der Parteien schon während ihres Zusammenlebens nicht für den laufenden Lebensbedarf zur Verfügung standen (vgl. Senatsurteile vom 23. April 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1980, 665, 669 und vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678, 679).

    Unabhängig davon, ob die in Frage stehenden Anschaffungen mehr den Interessen und Neigungen des Ehemannes oder denjenigen der Ehefrau entsprangen, sind die dafür aufgewendeten Beträge den Kosten der Lebenshaltung zuzurechnen und bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts mit zu berücksichtigen (vgl. auch Senatsurteil vom 27. April 1983 a.a.O. S. 679).

  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    Es entspricht der vom Senat gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des in diesem Sinne "angemessenen Unterhalts" an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Der Ansatz bloßer Mindestbeträge würde anderenfalls bei der in der zweiten Berechnungsstufe gebotenen proportionalen Kürzung aller Bedarfsbeträge zu verzerrten Ergebnissen führen und insbesondere auch mit dem aufgrund des angemessenen Kindesunterhalts ermittelten eheangemessenen Ehegattenunterhalt nicht in Einklang stehen (Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678, 679; BGHZ 104, 158, 169) [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87].
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Von dem für Unterhaltszwecke heranzuziehenden Einkommen darf daher nicht pauschal eine Vermögensbildungsrate abgesetzt werden (Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 f.).

    Ein gewisses Regulativ ergibt sich allerdings aus dem in der Rechtsprechung des Senats wiederholt hervorgehobenen Grundsatz, daß bei der Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse ein objektiver Maßstab anzulegen ist und deshalb bei der Bemessung des Unterhalts ebenso wie eine zu aufwendige auch eine - gemessen am verfügbaren Einkommen - zu dürftige Lebensführung außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurteile vom 4. November 1981 a.a.O. S. 152; vom 27. April 1983 a.a.O. S. 679; vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 43/82 - FamRZ 1984, 358, 360).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 4 UF 265/12

    Konkrete Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes;

  • BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 55/85

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82

    Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81

    Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZR 121/95

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Bedürftigkeit der neuen Familie

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 38/96

    Unterhaltsanspruch für Geschiedenenwitwenrente

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86

    Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem

  • OLG Naumburg, 26.07.2018 - 4 U 16/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Unterhaltsschadens des

  • BGH, 07.03.1984 - IVb ZR 63/82

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Einkommensverhältnisse der Eheleute im

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 15/82

    Auswirkungen einer zwischen Trennung und Scheidung der Eheleute erstmals

  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01

    Trennungsunterhalt; Unterhalt; Teilverzicht; Halbteilungsgrundsatz;

  • BGH, 12.12.1985 - III ZR 200/84

    Rechtsfolgen einer schuldrechtlichen Unterhaltsvereinbarung zwischen Pflegesohn

  • BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 63/85

    Erwerbsobliegenheit eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners

  • OLG Hamm, 09.03.1992 - 6 UF 409/91

    Bestimmung der Höhe des Unterhaltsbedarfs des Berechtigten; Beurteilung der

  • OLG Frankfurt, 31.10.1983 - 1 UF 203/81
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96

    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisses im Unterhaltsrecht

  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 56/83

    Berücksichtigung von Sozialhilfe und Wohngeld im Rahmen der Berechnung des

  • OLG Hamm, 25.02.1987 - 8 UF 324/86
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1987 - 10 UF 129/87
  • OLG Schleswig, 23.10.1986 - 15 WF 122/86
  • OLG Nürnberg, 03.08.1981 - 10 UF 257/81
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